Klimaneutraler Neubau – Sanierung eines Eigenheims
Welche Förderung gibt es? pro holzbau hessen gibt Hinweise auf wichtige Informationen der KfW
Kredit oder Tilgungszuschuss, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Maßnahmen oder Leistung durch verschiedene Förderprogramme. Pro holzbau hessen hat die Informationen der KfW zusammengestellt:
KfW-Förderung Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude 297/298
Im Portfolio der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist seit dem 1. März 2023 das Programm 297/298 „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ zu finden. Im Auftrag des Bundes werden zinsgünstige Kredite für den Neubau oder den Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland gewährt. Förderfähig sind Gebäude, die am Ende mindestens den Standard Effizienzhaus 40 erreichen, die Kredite bis zu einer Höhe von 150.000 Euro pro Wohneinheit können von Privatpersonen oder Investoren beantragt werden.
Hier finden Sie die Informationen der KfW:
- Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297)
- Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298)
- Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude (299)
- Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – Kommunen (498)
- Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude – Kommunen (499)
- Wohneigentum für Familien (300)
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Wohngebäude – KfW 261
Für die Sanierung oder den Kauf eines sanierten Eigenheimes gibt es über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Bereich Wohngebäude einen Kredit über das KfW-Programm 261. Hier werden die Komplettsanierung eines bestehenden Gebäudes zu einem Effizienzhaus, inklusive der Baunebenkosten gefördert. Ebenso der Kauf eines bereits bestehenden Effizienzhauses oder einer entsprechenden Wohnung (ohne Grundstückspreis) sowie die Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche.
Voraussetzung für eine staatliche Förderung durch die KfW ist in allen Fällen das Mitwirken eines Energieeffizienz-Experten, der gemeinsam mit Ihnen das energetische Gesamtkonzept für die Baumaßnahmen entwickelt und für die Fachplanung zuständig ist. Außerdem bestätigt er nach Abschluss der Arbeiten die Einhaltung der vorgesehenen Energieziele und die Höhe der im Förderantrag angegebenen Kosten.
Beim KfW-Programm 261 ist ein Kredit von bis zu 150.000 Euro sowie ein Tilgungszuschuss von bis zu 25 Prozent sowie weitere Förderungen für serielle Sanierung oder Baubegleitung möglich.
Weitere Informationen über die Internetseiten der KfW.