Teilnahmebedinungen

5. Fachkongress "Holzbau in Hessen" am 13.09.2023, Stadthalle Stadtallendorf

1. Anmeldung

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt, daher empfiehlt sich eine frühzeitige Anmeldung. Anmeldungen können ausschließlich in schriftlicher Form (per E-Mail, auf dem Postweg oder per Fax) entgegengenommen werden. Sie erhalten zeitnah eine Anmeldebestätigung sowie eine Rechnung. Sollten Sie trotz Anmeldung keine Anmeldebestätigung / Rechnung erhalten, bitten wir um telefonische Rücksprache.

Pro Person ist ein Anmeldebogen auszufüllen. 

2. Teilnahmegebühr

Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr erst nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer auf unser Konto bei der

Volksbank Kassel Göttingen
IBAN: DE37 5209 0000 0006 8600 01
BIC: GENODE51KS1

Die Höhe der Teilnahmegebühr richtet sich bei gestaffelten Beträgen nach dem Status des Teilnehmers zum Zeitpunkt der Veranstaltung. Folgende Personengruppen erhalten hierbei - gegen Nachweis - eine Ermäßigung: Arbeitssuchende, Mitglieder der AKH in der Elternzeit, Absolvent*innen eines Studiengangs (Diplom, Bachelor oder Master) der Architektur, der Stadtplanung oder des Bauingenieurwesens für die Dauer von vier Jahren sowie Schwerbehinderte. Sowie Studierende, Auszubildende und (Meister-)Schüler*innen. Mitglieder der AKH und von pro holzbau hessen erhalten einen Nachlass. Bei der Rechnungsstellung wird zunächst der Status zum Zeitpunkt der Anmeldung zu Grunde gelegt. Der Teilnehmer ist verpflichtet, eine ggf. eintretende Statusänderung vor Veranstaltungsbeginn unverzüglich mitzuteilen.

Die Teilnahmegebühr ist nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig und muss zum Zeitpunkt des Veranstaltungsbeginns entrichtet worden sein. Sie ist mehrwertsteuerfrei und als Fortbildungskosten in der Regel steuerlich absetzbar.

3. Rücktritt/ Ersatzteilnehmer

Abmeldungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Bei Nichtteilnahme oder Rücktritt nach dem 30.08.2023 ist der volle Rechnungsbetrag – bei Rücktritt nach dem 13.07.2023 sind 30 % - bei Rücktritt nach 13.08.2023 sind 50 % vom Rechnungsbetrag - fällig. Teilnehmerwechsel ist in Absprache mit dem Veranstalter möglich.

4. Absage/ Programmänderung

Wir behalten uns vor, eine Veranstaltung abzusagen, wenn Gründe vorliegen, welche wir nicht zu vertreten haben (unzureichende Anmeldezahlen, Erkrankung von Referenten, höhere Gewalt usw.). Die Benachrichtigung der Teilnehmer erfolgt in diesem Falle unverzüglich. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden zurückerstattet; weitere Ansprüche seitens der Teilnehmer bestehen nicht. In Ausnahmefällen sind Referentenwechsel und/oder inhaltliche Änderungen möglich.

5. Auskünfte

Für weitere Informationen steht Ihnen das Team von pro holzbau hessen gerne per E-Mail unter kontakt@pro-holzbau-hessen.de zur Verfügung.